Hartz-4-Umzug - Tipps zur Kostenübernahme

Bekommen Sie von der ARGE finanzielle Unterstützung (Hartz 4), können Sie wenn Sie umziehen unter bestimmten Voraussetzungen auf eine anteilige Übernahme der Umzugskosten hoffen. Welche Bedingungen für eine Kostenübernahme erfüllt werden müssen und welche Umzugskosten bei einem Hartz-4-Umzug von der ARGE erstattet werden, erfahren Sie in diesem Ratgeber. 

Anerkannte Gründe für eine Kostenübernahme beim Hartz-4-Umzug

Für eine anteilige Übernahme der Umzugskosten bei einem Umzug mit Hartz 4 müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Folgende Gründe werden von der ARGE anerkannt:
 

  • ein neues Arbeitsverhältnis in einer anderen Stadt
  • eine Trennung oder Scheidung vom Partner
  • schwerwiegende Mängel an der bisherigen Wohnung

Bei Personen, die vor dem 25. Lebensjahr bei ihren Eltern ausziehen möchten:  

  • Schwangerschaft
  • Beginn einer Ausbildung oder einer Arbeit

Die Gründe müssen auf jeden Fall durch dementsprechende Nachweise, wie z. B. einen Arbeitsvertrag oder Fotos der Mängel an der Wohnung, belegt werden.

Gründe, die lediglich zur Verbesserung der Wohnsituation dienen wie z. B. der Umzug in eine schönere Wohnung oder eine bessere Wohngegend, werden nicht akzeptiert, bzw. der Hartz-4-Bezieher erhält dafür keine finanzielle Unterstützung. 

Umzugskosten, die bei einem Hartz-4-Umzug übernommen werden

Welche Kosten bei einem Hartz-4-Umzug erstattet werden, richtet sich auch danach, ob der Umzug aus Eigeninitiative des Hartz-4-Empfängers erfolgt, oder ob die ARGE den Umzug fordert, weil z. B. die Größe der Wohnung nicht mehr angemessen ist.

Im ersten Fall können folgende Umzugskosten übernommen werden:  

Fordert die ARGE den Umzug, muss diese für weitere Kosten wie  

  • Kosten für die Wohnungssuche (Anzeigen in den Zeitungen, Fahrten zu den Wohnungsbesichtigungen) und
  • Maklergebühren (falls der Wohnungsmarkt sehr schwierig ist)

aufkommen.

Wichtig:
Bewahren Sie alle den Umzug betreffende Rechnungen auf, um später alle Zahlungen der ARGE gegenüber belegen zu können. 


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