Umzugskosten - so können Sie diese bei der Steuer geltend machen
An einem Umzug nervt vieles: der Stress, die Arbeit, die scheinbar vergeudete Zeit und all der Papierkram. Doch was viele am meisten schreckt sind und bleiben die damit verbundenen Umzugskosten. Aber: Wer hätte gedacht, dass Sie in vielen Fällen den Umzug anteilig von der Steuer absetzen können? Wie Sie Teile Ihrer Umzugskosten vom Finanzamt zurückbekommen, zeigen wir an dieser Stelle.
Grundlegend wichtig: Wenn Sie auf eine Erstattung der Umzugskosten hoffen, lassen Sie sich für alle entstehenden Umzugskosten immer eine Quittung geben, denn Sie müssen grundsätzlich alle Umzugskosten nachweisen können.
Umzugskosten bei beruflich bedingtem Umzug
Wenn Sie aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln müssen, haben Sie die besten Voraussetzungen, Umzugskosten absetzen zu können. Ein Umzug aus beruflichen Gründen ist gegeben, wenn durch den Umzug Ihr Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verkürzt wird, wenn Sie in einen anderen Ort, zum Beispiel nach München, versetzt werden, eine Dienstwohnung erstmals beziehen oder wechseln, aber auch immer dann, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten oder den Zustand einer doppelten Haushaltsführung beenden.
Diese Umzugskosten können Sie von der Steuer absetzen
Meist können nicht alle Umzugskosten pauschal abgesetzt werden, doch oft wird zumindest ein Teil der Umzugskosten erstattet. Umzugskosten, die Sie angeben können, sind:
- alle Transportkosten für Ihre Möbel und anderes Umzugsgut
- ggf. die Maklercourtage
- Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel oder der Wohnungssuche stehen
- eventuell anfallende Doppelmiete bei ungünstigen Kündigungsfristen
Erstattung der Umzugskosten beim privaten Umzug
Ziehen Sie aus rein privaten Gründen um, können Sie nur unter sehr speziellen Umständen Ihre Umzugskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Diese sind beispielsweise gegeben, wenn Sie in eine behindertengerechte Wohnung umziehen oder eine schwere Krankheit den Umzug anderweitig notwendig macht. In Einzelfällen kann dies auch für den Umzug nach einer Trennung gelten.Werden Ihre Beweggründe als "außergewöhnliche Belastungen" anerkannt, können bis zu 20% der Transportkosten z.B. durch ein Umzugsunternehmen abgesetzt werden, sowie etwaige anfallende Renovierungskosten. Auch kleine Beträge sollten Sie dokumentieren, denn in manchen Fällen werden Ummeldekosten für Personen oder Kraftfahrzeuge übernommen. In jedem Fall sollten Sie alle Belege gut aufbewahren, selbst dann wenn Sie nicht unbedingt mit einer Übernahme der Umzugskosten rechnen.
