Wissenswertes rund um den Umzugsurlaub

Ein Umzug kostet Zeit, gerade bei größeren Distanzen, zum Beispiel einem Umzug von Hamburg nach München. Nicht nur der Transport will erledigt werden, es stehen auch noch diverse Behördengänge an.
Das alles neben der Arbeit zu schaffen, ist kaum möglich – zumal man zwar den eigentlichen Umzug gut auf ein Wochenende legen kann, die Behördengänge und Besorgungen jedoch in der Woche erledigen muss.
Bevor Sie nun aber für Ihren Umzug regulären Urlaub einreichen, sollten Sie prüfen, ob Sie vielleicht auch Sonderurlaubstage für den Umzug beantragen können. 

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Umzugsurlaub: gesetzliche und vertragliche Regelungen

Zwar gibt es nach dem Bundesurlaubsgesetz keinen allgemeinen Anspruch auf Umzugsurlaub, viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gewähren jedoch einen zusätzlichen Urlaubstag für den Umzug.
Und auch wenn in Ihrem Fall keine solche Vereinbarung besteht: Die meisten Arbeitgeber zeigen sich beim Thema Umzugsurlaub kulant und gewähren Ihnen einen, bei großer Entfernung eventuell auch zwei zusätzliche Urlaubstage.

Ziehen Sie dagegen aus betriebsbedingten Gründen um, haben Sie in jedem Fall einen gesetzlich geregelten Anspruch auf einen Tag Umzugsurlaub. Für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt diese Regelung auch im Falle eines privaten Umzuges – Beamte können, wenn sie entweder ins Ausland versetzt werden oder innerhalb von fünf Jahren mehrfach versetzt wurden, bis zu drei Tage Umzugsurlaub für sich beanspruchen.  

Geschicktes Verhandeln sichert den Umzugsurlaub

Sprechen Sie also in jedem Fall vor dem Umzug mit Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Chef. Wenn Sie keinen Anspruch auf Umzugsurlaub haben, sollten Sie im Gespräch gut argumentieren:
Taktisch günstig ist es, gleich zwei Tage zu beantragen – dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen zumindest ein Tag genehmigt wird. Das Gespräch mit Ihrem Chef sollten Sie am besten bereits ein bis zwei Monate vor dem eigentlichen Termin führen, damit Ihr Umzugsurlaub in die Betriebsabläufe eingeplant werden kann. Erwähnen Sie dabei eventuelle erfolgreich abgeschlossene Projekte oder andere besondere Leistungen aus der letzten Zeit – dann hat Ihr Chef die Möglichkeit, Ihnen den Umzugsurlaub gewissermaßen als Belohnung zu gewähren. Ebenfalls hilfreich ist das Argument, dass Sie, wenn Sie ihre Erledigungen an einem zusätzlichen Urlaubstag machen können, danach wieder entspannter und aufmerksamer arbeiten können.

Planung ist der halbe Umzug und spart Urlaubstage: Nutzen Sie den Umzugskalender


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